Schwanger & berufstätig: 3 Rechte, die du wahrscheinlich nicht kennst

  1. Beschäftigung nur mit Einverständnis

    Bist du schwanger und stehst in einem Arbeitsverhältnis, so darfst du nur mit deinem Einverständnis beschäftigt werden. Das bedeutet konkret, dass du auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben oder diese verlassen kannst, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Für Zeiten, in denen du nicht gearbeitet hast, schuldet der Arbeitgeber jedoch keinen Lohn. Der Lohn wird nur dann für eine bestimmte Dauer weiter bezahlt, wenn du ein Arztzeugnis vorweist. In dieser Hinsicht werden Absenzen aufgrund der Schwangerschaft rechtlich wie Krankheitsabsenzen behandelt.

  2. Gefährliche oder - subjektiv - beschwerliche Arbeiten

    Als Schwangere darfst du nur dann gefährliche und beschwerliche Arbeiten verrichten, wenn eine Risikobeurteilung belegt, dass keine gesundheitliche Belastung für dich und dein Kind vorliegt oder wenn eine solche Belastung durch geeignete Schutzmassnahmen ausgeschlossen werden kann. Auf dein Verlangen bist du auch von Arbeiten zu befreien, die für dich persönlich – also ganz subjektiv– beschwerlich sind. Dein Arbeitgeber hat dir einen ungefährlichen und gleichwertigen Arbeitsplatz anzubieten oder sollte dir anstelle der beschwerlichen Arbeiten, andere Aufgaben anbieten können.

  3. Maximale Arbeitszeit pro Tag

    Die Arbeitszeit für Schwangere ist auf maximal 9 Stunden pro Tag begrenzt. Auch wenn eine längere Dauer im Arbeitsvertrag vorgesehen ist, darf diese während der Schwangerschaft auf keinen Fall 9 Stunden überschreiten. Die im Arbeitsvertrag vereinbarte ordentliche Dauer der täglichen Arbeit darf während der Schwangerschaft auch nicht verlängert werden. Überstunden zu verlangen oder zu leisten, ist nicht erlaubt.

    Deine Tipps: schwanger und im Berufsalltag

    • Hör auf deinen Körper: Wenn sich eine Tätigkeit unangenehm, anstrengend oder belastend anfühlt, nimm dieses Gefühl ernst – auch subjektive Beschwerden zählen.

    • Sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber: Je früher du mögliche Einschränkungen ansprichst, desto leichter lassen sich Lösungen finden.

    • Lass dich ärztlich beraten: Ärzt:innen können einschätzen, welche Arbeiten für dich geeignet sind und dir bei Bedarf eine Bescheinigung ausstellen.

    • Kenne deine Rechte: Informiere dich über deinen Schutz – Wissen gibt Sicherheit und hilft, selbstbewusst aufzutreten.

    • Scheue dich nicht, Nein zu sagen: Du darfst Arbeiten ablehnen, wenn sie deine Gesundheit oder die deines Kindes gefährden.

    • Hol dir Unterstützung: Betriebsintern oder -extern: es gibt verschiedene Anlaufstellen und Beratungsangebote, die dich beraten und unterstützen.

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Wie ich mich entscheiden kann